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   LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06   

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LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06 (https://dejure.org/2006,51080)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.12.2006 - 27 O 936/06 (https://dejure.org/2006,51080)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 27 O 936/06 (https://dejure.org/2006,51080)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80

    Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Die Einstufung eines Vorgangs - wie hier - als strafrechtlich relevant ist grundsätzlich keine Tatsachenbehauptung (vgl. BGH NJW 1982, 2248, 2249 [BGH 22.06.1982 - VI ZR 255/80] ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 15 U 167/04

    Unterlassungsanspruch bei Darstellung eines Verdachts des Prozessbetruges auf

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Beurteilung nicht als Rechtsauffassung kenntlich gemacht wird, sondern bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, nachprüfbaren und dem Beweis zugänglichen, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft (OLG Düsseldorf, 15. Zivilsenat , Urteil vom 16. Februar 2005, Az: 15 U 167/04 ).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Die Entscheidung über den Standort und die Schriftgröße eines Widerrufs oder einer Richtigstellung bewegt sich vielmehr im Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit (vgl. BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Voraussetzung ist das Bestehen einer besonderen rechtlichen Beziehung zwischen den Parteien, die auch in einem gesetzlichen Schuldverhältnis ihren Ursprung haben kann (vgl. BGH, NJW 1990, S. 1358 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1958 - I ZR 97/57

    Blanko-Verordnung

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit ist davon auszugehen, dass grundsätzlich niemand ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, den von ihm bewirkten Zustand der Rufbeeinträchtigung aufrechtzuerhalten, wenn die beanstandeten Äußerungen sich als unwahr herausgestellt haben ( BGH NJW 1958, 1043 [BGH 25.04.1958 - I ZR 97/57] ; 59, 2011; Wenzel-Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 13, Rz. 25).
  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 149/58

    Auskunftspflicht des AG, Auskunft über die Weitergabe personenbezogener Daten des

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Bei der Beurteilung der Notwendigkeit ist davon auszugehen, dass grundsätzlich niemand ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, den von ihm bewirkten Zustand der Rufbeeinträchtigung aufrechtzuerhalten, wenn die beanstandeten Äußerungen sich als unwahr herausgestellt haben ( BGH NJW 1958, 1043 [BGH 25.04.1958 - I ZR 97/57] ; 59, 2011; Wenzel-Gamer, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 13, Rz. 25).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus LG Berlin, 21.12.2006 - 27 O 936/06
    Die Frage, ob die Äußerung, ein anderer habe Strafgesetze verletzt oder "dürfte" Strafgesetze verletzt haben, als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, richtet sich grundsätzlich danach, ob aus dem Kontext der Äußerung hervorgeht, inwieweit an konkrete, dem Beweis zugängliche Tatsachen angeknüpft wird, die aus Sicht des Äußernden den strafrechtlichen Vorwurf belegen ( BGH NJW-RR 1999, 1251 ff. [BGH 27.04.1999 - VI ZR 174/97] ).
  • KG, 05.11.2007 - 10 U 36/07
    Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 21. Dezember 2006 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin - 27 O 936/06 geändert und wie folgt neu gefasst:.
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